Ihr Anwalt in Feldkirch für allgemeine Zivilrechtssachen
Das Bürgerliche Recht oder Zivilrecht
Wenn es in einer Rechtsbeziehung nicht um staatliche oder öffentlich-rechtliche Rechtsträger geht, es sich aber auch nicht um eine strafrechtliche Angelegenheit handelt, kommt das Zivilrecht zum Zuge. ‚Zivil‘ besagt, dass es sich um Rechtsangelegenheiten von Privatpersonen oder Unternehmen handelt. Im Zivilrecht sind viele verschiedene Rechtsbereiche zusammengefasst wie zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Eheverträge und Scheidungen, das Erbrecht oder Kaufverträge.
Der Unterbereich Handelsrecht
Zu diesem Bereich des Zivilrechts wird das Handelsvertreter-Vertragsrecht ebenso gezählt wie alle Arten von Miet- und Kaufverträgen. Es gehören aber auch das Sportrecht sowie das Internetrecht dazu.
Mag. German Bertsch berät Sie bei allen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen oder handelsrechtlichen Verträgen und vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Sie werden fachkundig beraten, wenn Sie wegen Mängeln Anspruch auf eine Rückabwicklung haben, oder wenn es darum geht, Ihre gerechtfertigten Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen. Ihr Anliegen wird in jedem Fall mit juristischer Kompetenz vertreten.